Ixpert Gutachten GmbH
Freies Sachverständigenbüro

KFZ - Schadengutachten


Gutachten vom Profi: Was zeichnet ein hochwertiges KFZ-Unfallgutachten aus?


Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt und wollen nun Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen? Bevor Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich in die Werkstatt bringen oder Schadensersatz fordern können, muss zunächst die genaue Schadenshöhe kalkuliert werden. Da die gegnerische Haftpflichtversicherung für gewöhnlich versuchen wird, die Kosten möglichst gering zu halten, sollten Sie hierfür unbedingt einen unabhängigen KFZ-Unfall-Gutachter zu Rate ziehen. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie nicht auf unentdeckten Schäden sitzenbleiben. Doch worauf kommt es bei einem solchen Gutachten an und was dürfen Sie von einem von Ihnen beauftragten Gutachter erwarten?


Sinn und Zweck eines unabhängigen Unfallgutachtens.

Ein kompetenter KFZ-Sachverständiger erstellt unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren ein umfangreiches Unfallgutachten, auf Basis dessen Sie letztendlich den Schadenersatz einfordern können, der Ihnen auch wirklich zusteht. Das Gutachten sollte dabei zwei Ziele erfüllen: Sofern Ihnen eine (Teil-) Schuld für den entstandenen Schaden angelastet wird, sollen die von Ihnen zu tragenden Kosten soweit wie möglich minimiert werden. Außerdem müssen sämtliche Fakten zum Unfall und dem daraus resultierenden Schaden sorgfältig dokumentiert werden. Gerade vor Gericht sind die Qualität und Objektivität eines solchen Gutachtens von zentraler Bedeutung.
Unfallgutachten bei Fremdverschulden
Im Falle eines Fremdverschuldens kann mithilfe eines professionellen und unabhängigen Unfallgutachtens verhindert werden, dass Schäden an Ihrem Fahrzeug unentdeckt bleiben oder Reparaturkosten zu niedrig beziffert werden. Daher sollte das Gutachten alle Kosten für die vollständige Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs enthalten.
Hierfür muss der Unfallgutachter:
• alle Schäden detailliert und objektiv dokumentieren,
• den erforderlichen Arbeitsaufwand für die anstehende Reparatur berechnen,
• die Höhe möglicher Folgeschäden abschätzen,
• den Wertverlust des beschädigten Fahrzeugs ermitteln,
• Die Nutzungsausfallklasse bestimmen.


Unfallgutachten: Was ist die Nutzungsausfall-Entschädigung?


Eine so genannte Nutzungsausfall-Entschädigung steht Ihnen alternativ zu, wenn Sie sich für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht wie gewohnt nutzen können, keinen Mietwagen nehmen können bzw. wollen.
Gibt es keine Anhaltspunkte für eine bestimmte Nutzungsausfallklasse (wie beispielsweise bei LKWs), können vereinzelt auch die Vorhaltekosten ermittelt werden. Hierunter fallen u.a. die laufenden Versicherungsbeträge sowie die Kosten für die KFZ-Steuer.
Kosten für ein KFZ-Unfallgutachten: Wer zahlt?
Bei einem Fremdverschulden ist das Beauftragen eines zusätzlichen, unabhängigen KFZ-Gutachters für Geschädigte selbstverständlich kostenlos. Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Verschulden Sie den Unfall selbst, kommt Ihre Teil- oder Vollkasko-Versicherung unter Umständen für die Kosten des Gutachtens und des Schadens auf. Hierbei empfiehlt es sich, einen Blick in Ihren Kasko-Vertrag zu werfen.


Gutachten oder Kostenvoranschlag?


Ein KFZ-Unfallgutachten bringt gegenüber einem einfachen Kostenvoranschlag diverse Vorteile mit sich: Indem Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, können mögliche Interessenkonflikte der Autowerkstatt bei der Kalkulation der Kosten ausgeschlossen werden. Darüber hinaus berechnet der Gutachter ebenfalls die Wertminderung Ihres Fahrzeuges und stellt fest, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnen würde oder gar ein Totalschaden vorliegt. Aus diesem Grund ist das Gutachten stets einem Kostenvoranschlag vorzuziehen. Lediglich bei Schäden unter ~ 750-800 Euro (“Bagatellgrenze”) kann statt eines Gutachtens entweder ein Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten erstellt werden.






 
 
 
 
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